Technische Universität Iskenderun Akademisches Jahr 2025–2026 Internationale Studierendenaufnahme für Associate- und Bachelorstudiengänge
ISKENDERUN TECHNISCHE UNIVERSITÄT
AUSSCHREIBUNG FÜR DIE AUFNAHME INTERNATIONALER STUDIERENDER
IM STUDIENGANG VOR- UND BACHELORSTUDIUM
FÜR DAS STUDIENJAHR 2025–2026
Internationale Studierende werden auf Grundlage der Ergebnisse der von ÖSYM in den Jahren 2024 bzw. 2025 durchgeführten Aufnahmeprüfung für ausländische Studierende in der Türkei (TR-YÖS) in die Vor- und grundständigen Studienprogramme unserer Universität aufgenommen.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungen sind online über die folgende Adresse einzureichen: https://obs.iste.edu.tr/oibs/foa_app/login.aspx
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Erklärungen
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Meilensteinpläne
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Bewerbungsfristen für die erste Zulassung (Präferenzen)
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23.06.2025 - 04.07.2025
Die Online-Bewerbung endet am Freitag, den 04.07.2025, um 17:00 Uhr (türkische Ortszeit).
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Datum der Bekanntgabe der erste Zulassungsergebnisse
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14.07.2025
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Versendung der Annahmeschreiben nach Bekanntgabe der ersten Zulassungsergebnisse
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4.07.2025 - 18.07.2025
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Endgültige Registrierung nach den ersten Zulassungsergebnisse
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21.07.2025 - 25.07.2025*
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Bekanntgabe des Termins für die Zulassungsergebnisse für nach der ersten Zulassung noch freie Stellen**
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28.07.2025
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Versendung der Annahmeschreiben nach der ersten Zulassungsergebnisse an die verbleibenden offenen Stellen
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29.07.2025 - 01.08.2025
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Durchführung der endgültigen Einschreibungen nach den Zulassungsergebnissen für die nach der ersten Zuteilung offenen Stellen
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04.08.2025 - 08.08.2025*
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Bewerbungsfrist für die zweite Zulassung (Präferenzen)
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11.08.2025 - 14.08.2025
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Datum der Bekanntgabe der zweiten Zulassungsergebnisse
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20.08.2025
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Versendung der Annahmeschreiben nach Bekanntgabe der zweiten Zulassungsergebnisse
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20.08.2025 -22.08.2025
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Endgültige Registrierung nach den zweiten Zulassungsergebnisse
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25.08.2025 – 29.08.2025*
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Bekanntgabe des Termins für die Zulassungsergebnisse für nach der zweiten Zulassung noch freie Stellen**
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01.09.2025
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Versendung der Annahmeschreiben nach der zweiten Zulassungsergebnisse an die verbleibenden offenen Stellen
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02.09.2025 -05.09.2025
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Durchführung der endgültigen Einschreibungen nach den Zulassungsergebnissen für die nach der zweiten Zuteilung offenen Stellen
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08.09.2025 -12.09.2025*
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*Die oben genannten Vorgänge/Verfahren werden gemäß den Arbeitszeiten in unserem Land durchgeführt.
**Nach der Registrierung der Hauptgewinner erfolgt bei verbleibenden freien Plätzen die Aufnahme entsprechend der Rangfolge der Nachrücker in die Fakultät und das Programm, für die sie als Nachrücker zugelassen wurden.
Die für eine Bewerbung berechtigten internationalen Bewerber, die Liste der Programme, die internationale Studierende aufnehmen, weitere Bedingungen, die erforderlichen Unterlagen sowie der Bewerbungsprozess sind im Folgenden ausführlich dargestellt.
Bewerbungen von Bewerbern, die sich im letzten Schuljahr der Sekundarstufe II befinden oder bereits ihren Abschluss gemacht haben, werden akzeptiert, sofern sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ausländische Staatsangehörige,
- Personen, die durch Geburt die türkische Staatsangehörigkeit besitzen und vom Innenministerium die Erlaubnis zum Verzicht auf die türkische Staatsangehörigkeit erhalten haben, sowie deren minderjährige Kinder, die in der Austrittsbescheinigung aus der türkischen Staatsangehörigkeit eingetragen sind und eine Bescheinigung über die Ausübung der ihnen gemäß dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz gewährten Rechte vorlegen (In Artikel 7 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 5901 heißt es: „(1) Ein Kind, das innerhalb oder außerhalb der Türkei in einer ehelichen Gemeinschaft von türkischen Staatsangehörigen geboren wurde, ist türkischer Staatsangehöriger.“ Es wird empfohlen, dass Bewerber, die sich für Kontingente aus dem Ausland bewerben, das Staatsangehörigkeitsgesetz prüfen.),
- Personen, die ursprünglich ausländische Staatsangehörige waren und später durch Einbürgerung die türkische Staatsangehörigkeit erworben haben / Doppelstaater in dieser Situation.
- a. Türkische Staatsangehörige, die vor dem 01.02.2013 ihre Sekundarschulbildung im Ausland aufgenommen und die letzten drei Jahre der Sekundarstufe II in einem anderen Land als der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) abgeschlossen haben (einschließlich derjenigen, die ihre gesamte Sekundarstufe II an türkischen Schulen im Ausland außerhalb der TRNZ abgeschlossen haben, die dem türkischen Bildungsministerium (MEB) unterstehen).
b. Bewerber, die ihre Sekundarschulausbildung nach dem 01.02.2013 im Ausland begonnen haben und ihre gesamte Sekundarstufe II in einem anderen Land als der TRNZ abgeschlossen haben, können sich für die Quoten für internationale Bewerber bewerben. (einschließlich derjenigen, die ihre gesamte Sekundarstufe II an türkischen Schulen im Ausland außerhalb der TRNZ abgeschlossen haben, die dem türkischen Bildungsministerium (MEB) unterstehen).
- Bewerber mit der Staatsangehörigkeit der TRNZ, die in der TRNZ wohnhaft sind und ihre Sekundarstufe II (Gymnasium) in der TRNZ abgeschlossen haben und über Ergebnisse der GCE AL-Prüfung (General Certificate of Education – Advanced Level) verfügen, sowie diejenigen, die sich in den Jahren 2005 bis 2010 an Colleges oder Gymnasien in anderen Ländern eingeschrieben und dort eine Ausbildung absolviert haben und über GCE AL-Prüfungsergebnisse verfügen oder diese erwerben werden.
Folgende Bewerber werden nicht zum Bewerbungsverfahren zugelassen:
- Bewerber mit türkischer Staatsangehörigkeit, die ihre gesamte Sekundarstufe II (Gymnasialbildung) in der Türkei oder in der TRNZ abgeschlossen haben.
- Personen mit der Staatsangehörigkeit der TRNZ (ausgenommen sind diejenigen, die ihre gesamte Sekundarstufe II (Gymnasialbildung) an weiterführenden Schulen in der TRNZ abgeschlossen haben und über ein GCE AL-Ergebnis verfügen, sowie diejenigen, die sich in den Jahren 2005 bis 2010 an Colleges oder Gymnasien in anderen Ländern eingeschrieben haben, dort eine Ausbildung absolviert haben und ein GCE AL-Ergebnis erworben haben oder erwerben werden.)
- Doppelstaatsangehörige, deren erste Staatsangehörigkeit gemäß Absatz 2 von Punkt (a) die türkische ist, also durch Geburt die türkische Staatsangehörigkeit besitzen ((außer denjenigen, die die Voraussetzungen in Absatz 4 von Punkt (a) erfüllen).
- Doppelstaatsangehörige, deren eine Staatsangehörigkeit die der TRNZ ist (ausgenommen diejenigen, die ihre gesamte Sekundarstufe II (Gymnasialbildung) an Schulen in der TRNZ abgeschlossen haben und über ein GCE AL-Ergebnis verfügen, sowie diejenigen, die sich zwischen 2005 und 2010 an Colleges oder Gymnasien in anderen Ländern eingeschrieben haben und dort eine Ausbildung absolviert haben und GCE AL-Prüfungsergebnisse besitzen oder besitzen werden.).
- Türkische Staatsangehörige, die an Schulen innerhalb der türkischen Botschaften in der Türkei oder an ausländischen Gymnasien in der Türkei ihre Ausbildung absolvieren, sowie Doppelstaatsangehörige, deren erste Staatsangehörigkeit durch Geburt gemäß Absatz 2 von Punkt (a) die türkische ist.
- Die die sich ab dem Schuljahr 2024-2025 an weiterführenden Schulen in der Türkei eingeschriebene Staatsangehörige der TRNZ, personen, die die türkische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben / Inhaber der Blauen Karte, und ausländische Staatsangehörige (außer ausländischen Staatsangehörigen, die an Botschaftsschulen und den im MOBİS-System erfassten internationalen Privatschulen sowie im Rahmen von vom Ministerium für Nationale Bildung durchgeführten Projekten in unser Land gebracht wurden)
ONLINE-BEWERBUNG
Dokumente, die im Online-Bewerbungssystem hochgeladen werden müssen
- Passfoto (im JPEG-Format),
- Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises (im PDF-Format),
- Zeugnisanerkennungsbescheinigung der Sekundarstufe II (für diejenigen ohne diese Bescheinigung: Abiturzeugnis) (im PDF-Format),
- Das Ergebniszertifikat der Aufnahmeprüfung für ausländische Studierende in der Türkei (TR-YÖS) für die Jahre 2024 oder 2025 muss hochgeladen werden.
Wichtige Hinweise zur Online-Bewerbung
- Es ist für die Bewerber von großer Bedeutung, die E-Mails, die von unserer Universität an die für das Online-Bewerbungssystem verwendeten E-Mail-Adressen gesendet werden, regelmäßig zu überprüfen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
- Bewerber ohne Reisepass müssen die Option „Kein Reisepass“ markieren und eine Kopie ihres Personalausweises im PDF-Format im System hochladen.
- Bei der Bewertung der Präferenzen wird die Kontingentquote für die Staatsangehörigkeit desselben Landes zugrunde gelegt, daher müssen die Länderinformationen korrekt im Bewerbungssystem eingegeben werden.
- Bewerber, die in den elektronisch übermittelten Angaben oder bei der Anmeldung falsche Angaben machen, Dokumente fälschen oder die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden nicht zugelassen, und bereits erfolgte Bewerbungen oder endgültige Einschreibungen solcher Studierenden werden storniert.
- Die Reihenfolge der im Online-System gewählten Studiengänge gilt als Ihre Präferenzreihenfolge. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Auswahl Ihrer Präferenzen, um Fehlauswahlen zu vermeiden.
WAHLVORGANG
- Bewerber, die im Jahr 2024 oder 2025 am Aufnahmeverfahren für ausländische Studierende in der Türkei (TR-YÖS) teilgenommen haben und eine entsprechende Punktzahl erzielt haben, können die in unserem Ausschreibungstext genannten Associate- und Bachelor-Studiengänge wählen. Darüber hinaus muss die Gleichwertigkeit ihres Schulabschlusses (Abiturzeugnis) anerkannt sein. (Bewerber ohne Anerkennungsbescheinigung des Schulabschlusses müssen diese spätestens bis zum Frühjahrssemester des Studienjahres 2025-2026 beim Studierendensekretariat einreichen. Bewerber, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren die Stornierung ihrer Immatrikulation.)
- Bewerber können maximal fünf (5) Präferenzen angeben.
- Die Punktzahlen der Bewerber müssen im 500-Punkte-System eingetragen werden.
- Die Bewerbungen der Bewerber werden im Bereich von 200 bis 500 Punkten bewertet; Bewerbungen mit weniger als 200 Punkten werden nicht berücksichtigt.
ZUWEISUNGSVERFAHREN
- Die Bewertung der Bewerbungen und die Zuweisung zu den Programmen obliegen der Internationalen Kommission für Auswahl und Zuweisung von Studierenden.
- Die Erfüllung der Bewerbungsbedingungen bedeutet nicht automatisch eine Zulassung zum Studiengang.
- Bewerber können nur in ein Studienprogramm aufgenommen werden.
ENDGÜLTIGE EINSCHREIBUNG
Bewerber, die das Recht auf Einschreibung an unserer Universität erworben haben, verlieren dieses Recht, wenn sie sich nicht persönlich oder durch einen notariell bevollmächtigten Vertreter innerhalb der festgelegten Fristen endgültig einschreiben und die erforderlichen Formalitäten abschließen.
Für die endgültige Einschreibung erforderliche Unterlagen
- Für Studiengänge mit Unterrichtssprache Türkisch oder Türkisch-Englisch ist nur das Original eines Zertifikats vorzulegen, das mindestens das Sprachniveau B2 (Türkisch) von unserem universitätseigenen TÖMER oder von den entsprechenden Prüfungen des Yunus-Emre-Instituts nachweist (falls vorhanden).
- Beglaubigte Übersetzung und Original des Abiturzeugnisses, bestätigt von der türkischen Vertretung im Land, in dem das Abiturzeugnis ausgestellt wurde,
- Original der „Gleichwertigkeitsbescheinigung“, ausgestellt vom türkischen Ministerium für Nationale Bildung (Milli Eğitim Bakanlığı) oder der türkischen Vertretung im Land, die bescheinigt, dass das Abiturzeugnis dem in der Türkei ausgestellten Zeugnis gleichwertig ist,
- Beglaubigte Übersetzung und Original des Notenauszugs (Transcript), bestätigt von der türkischen Vertretung im Ausstellungsland,
- Fotokopie des Reisepasses und das Original zur Prüfung, welches nach der Prüfung zurückgegeben wird,
- Studienvisum,
- 4 Fotos im Format 4,5 x 6,0 cm (die Fotos müssen innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen worden sein und den Bewerber leicht erkennbar zeigen),
- Punktzertifikat des TR-YÖS-Examens, durchgeführt von ÖSYM in den Jahren 2024 oder 2025.
HINWEIS AN STUDIERENDE, DIE SICH FAKULTÄT FÜR LUFT- UND RAUMFAHRTWISSENSCHAFTEN UND BERUFSHOCHSCHULE FÜR SCHIFFFAHRT ANMELDEN
Bewerber, die in die Studiengänge Luftfahrtelektrik und -elektronik, Luftfahrtmanagement sowie Flugzeugwartung und -reparatur aufgenommen wurden, müssen neben den für die endgültige Einschreibung erforderlichen Dokumenten die folgenden Unterlagen bei der Einschreibung vorlegen.
- Führungszeugnis, das bestätigt, dass keine Einträge im Strafregister oder Strafregisterarchiv vorliegen, die den Erhalt einer Flughafen-Zugangskarte verhindern könnten.
- Ein ärztliches Gutachten eines voll ausgestatteten Krankenhauses, das innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt wurde und bestätigt, dass keine gesundheitlichen Probleme vorliegen, die die Ausübung des Berufs oder der beruflichen Tätigkeit verhindern (z. B. Farbenblindheit, Hörverlust/-beeinträchtigung, Sehverlust/-beeinträchtigung usw.).
BERUFSHOCHSCHULE FÜR SCHIFFFAHRT
Bewerber, die im Studiengang Unterwassertechnologie angenommen wurden, müssen neben den für die endgültige Einschreibung erforderlichen Unterlagen auch die folgenden Dokumente bei der Einschreibung mitbringen.
- Studierende, die sich im Studiengang Unterwassertechnologie einschreiben möchten, müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die in den Abschnitten „Qualifikationsausbildungsstandards“ und „Gesundheitsvorschriften“ der vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur veröffentlichten Verordnung für professionelle Taucher festgelegt sind. Studierende, die sich im Studienjahr 2025–2026 endgültig im Studiengang Unterwassertechnologie an unserer Beruflichen Fachhochschule einschreiben, müssen bei der Einschreibung ein Gesundheitszeugnis von einem hyperbaren Sauerstoffbehandlungszentrum vorlegen, das über einen Taucharzt und Facharzt für Hyperbare Medizin verfügt und den Vermerk „geeignet als professioneller Taucher“ enthält. Für detaillierte Informationen können Sie den folgenden Link besuchen: https://iste.edu.tr/duyuru-merkezi/demyo-st/2022/06/27/312
*Die Bewerber müssen bei der Einschreibung eine (1) Kopie der für die endgültige Anmeldung erforderlichen Dokumente mitbringen.
STUDIENGEBÜHREN
Die für das Studienjahr 2025–2026 zu erhebenden Gebühren können variieren, da sie auf der „Präsidialverordnung über die Festlegung der Beitragssätze und Studiengebühren, die als Beitrag der Studierenden zu den laufenden Betriebskosten an den Hochschulen erhoben werden“ basieren und von dem zuständigen Gremium unserer Universität festgelegt werden.
RECHTSVORSCHRIFTEN
Die Verordnung unserer Universität über Bewerbung, Zulassung und Einschreibung von ausländischen Studierenden ist unter folgender Internetadresse abrufbar:
http://www.iste.edu.tr/oidb/yonetmelik-ve-yonergeler
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